Informationssicherheit

Definition von Informationssicherheit:

Aufrechterhaltung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen (Definition lt. ISO 27001) Informationssicherheit hat den Schutz von Informationen als Ziel. Dabei können Informationen sowohl auch Papier, in Rechnern oder auch in Köpfen gespeichert sein. (Definition BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Dabei gilt es, die drei Grundwerte der Informationssicherheit:

  • Vertraulichkeit ist der Schutz vor unbefugter Preisgabe von Informationen. Vertrauliche Daten und Informationen dürfen ausschließlich Befugten in der zulässigen Weise zugänglich sein.
  • Integrität bezeichnet sich Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen.
  • Verfügbarkeit von Dienstleistungen, Funktionen eines IT-Systems, IT-Anwendungen oder IT-Netzen oder auch von Informationen ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können.

mittels strukturierten Prozessen zu schützen und diese Prozesse laufend zu verbessern und zu dokumentieren. Dieses strukturierte Vorgehen mündet in einem ISMS Informations-SicherheitsManagement System.

Diese Managementsystem können von Zertifizierungsstellen mit dem international anerkannten Zertifikaten ISO 27001 (native) oder ISO 27001 nach IT-Grundschutz (BSI) zertifiziert werden. Damit werden die erforderlichen Nachweise der Informationssicherheit nach DSGVO (TOMs – technisch/organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz) automatisch erbracht.

Durch meine Zusatzausbildung als ISB Informationssicherheits-Beauftragter für KRITIS-Betriebe (Betreiber kritischer Infrastrukturen) unterstütze ich auch in diesen Bereichen meine Kunden.